
Das Leben besteht nicht nur aus den beruflichen Herausforderungen: Immer wieder stehen ganz persönliche Anliegen im Vordergrund. Daher beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch in allen familienrechtlichen Angelegenheiten durch eine hierauf spezialisierte Partnerin. Beratungsbedarf besteht im Familienrecht nicht erst bei Trennung, Scheidung oder Unterhaltsfragen, so dass die Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen eine zentrale Rolle unserer familienrechtlichen Tätigkeiten einnimmt. Wir betreuen unsere Mandanten aber auch bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Ehescheidungen, Vermögensauseinandersetzung und Unterhalt. Aufgrund der weit reichenden, oftmals lebenslangen Folgen von Entscheidungen in familienrechtlichen Angelegenheiten verfolgen wir im Interesse unserer Mandanten hierbei zunächst einvernehmliche und gütliche Lösungen, z.B. durch Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen. Wo eine streitige Auseinandersetzung ansteht, stehen wir unseren Mandanten konsequent und engagiert auch vor Gericht zur Seite.


[07.07.2010] Eilentscheidung des VG Köln zur Aufhebung der Indizierungsentscheidung rechtskräftig » mehr
[22.06.2010] Musikwoche zur Indizierungsentscheidung » mehr
[08.06.2010] Entscheidung des VG Köln zur Rechtmäßigkeit einer Indizierungsentscheidung » mehr
[13.07.2009] Hanseatisches OLG: Zum Erlöschen von Namens- bzw. Kennzeichenrechten einer Musikinterpretengruppe an dem von ihr verwendeten Namen » mehr
[10.09.2008] Abzug von Quellensteuer in Künstlervertrag rechtswidrig » mehr