
Kreative Leistungen sind wertvoll. Sie bilden wesentliche Vermögensgegenstände von Personen und Unternehmen. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten der Entertainment- und Medienbranche bei Akquisitionen, Unternehmenskäufen/ –verkäufen und vergleichbaren Transaktionen. Unsere Erfahrung und Kompetenz erlaubt uns eine zügige, professionelle und fokussierte rechtliche Bewertung von nicht-technischen Immaterialgüterrechten aller Art im Rahmen von Due Diligences, bei Verhandlungen, bei der Entwicklung vorteilhafter Strategien und bei der Vertragsgestaltung.


[07.07.2010] Eilentscheidung des VG Köln zur Aufhebung der Indizierungsentscheidung rechtskräftig » mehr
[22.06.2010] Musikwoche zur Indizierungsentscheidung » mehr
[08.06.2010] Entscheidung des VG Köln zur Rechtmäßigkeit einer Indizierungsentscheidung » mehr
[13.07.2009] Hanseatisches OLG: Zum Erlöschen von Namens- bzw. Kennzeichenrechten einer Musikinterpretengruppe an dem von ihr verwendeten Namen » mehr
[10.09.2008] Abzug von Quellensteuer in Künstlervertrag rechtswidrig » mehr