
Ruth Anthon ist vorwiegend auf das Familienrecht spezialisiert. Daneben vertritt sie ihre Mandanten in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Im Bereich des Familienrechts berät und vertritt sie ihre Mandanten sowohl bei der Erarbeitung von außergerichtlichen Lösungen, wie beispielsweise Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, als auch in gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei einer Scheidung und den damit verbundenen Folgesachen vor dem Familiengericht. Aber auch vor der Eheschließung betreut sie ihre Mandanten, zum Beispiel bei der Konzipierung von Eheverträgen.
Ruth Anthon studierte und promovierte an der Universität Hamburg und war dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Von 1994 bis 2008 war sie als Einzelanwältin, seit 2004 in Bürogemeinschaft mit LICHTE Rechtsanwälte tätig. Seit 2008 ist sie Partnerin bei LICHTE Rechtsanwälte.
Muttersprache: Deutsch. Gute Kenntnisse Englisch. Grundkenntnisse Französisch.


[07.07.2010] Eilentscheidung des VG Köln zur Aufhebung der Indizierungsentscheidung rechtskräftig » mehr
[22.06.2010] Musikwoche zur Indizierungsentscheidung » mehr
[08.06.2010] Entscheidung des VG Köln zur Rechtmäßigkeit einer Indizierungsentscheidung » mehr
[13.07.2009] Hanseatisches OLG: Zum Erlöschen von Namens- bzw. Kennzeichenrechten einer Musikinterpretengruppe an dem von ihr verwendeten Namen » mehr
[10.09.2008] Abzug von Quellensteuer in Künstlervertrag rechtswidrig » mehr