Urheberrecht

Das Urheberrecht steht häufig im Mittelpunkt des Schutzes kreativer Leistungen. Es umfasst den Schutz kreativer Werke und künstlerischer Darbietungen, schützt aber auch diejenigen, die durch ihre Investitionen solche Arbeitsergebnisse erst möglich machen.

Ob Schriftsteller, Musiker, Fotografen, Maler, Filmproduzenten oder Softwareentwickler darauf angewiesen sind, ihre Werke und Leistungen geschützt zu sehen und ertragreich auswerten zu können, oder ob Rechte an kreativen Leistungen ausgewertet werden sollen – immer ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld die Vertragsgestaltung mit Rechts- und Sachkenntnis anwaltlich zu begleiten.

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[13.07.2009] Hanseatisches OLG: Zum Erlöschen von Namens- bzw. Kennzeichenrechten einer Musikinterpretengruppe an dem von ihr verwendeten Namen » mehr

[10.09.2008] Abzug von Quellensteuer in Künstlervertrag rechtswidrig » mehr